1. Grundsätzliches
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen stellen einen integrierenden Bestandteil unserer Offerten und Auftragsbestätigungen, wie auch der mit uns abgeschlossenen Verträge dar. Für unsere Lieferungen und Verkäufe gelten ausschliesslich die nachstehende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von Embru ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Bitte prüfen Sie, ob wir in allen Teilen einiggehen um jegliche Missverständnis vorzubeugen. Ohne Ihren gegenteiligen Bericht innert 3 Tagen betrachten wir unsere Bedingungen als akzeptiert und verbindlich. Der Auftraggeber verzichtet darauf, eigene allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertragsinhalt zu machen.
2. Zeichnungen/Modelle/Geistiges Eigentum
Skizzen, Abbildungen, Modelle, Muster, Zeichnungen und Drucksachen, die von uns angefertigt und den Kunden zugestellt werden, sind unser Eigentum und urheberrechtlich geschützt. Diese werden den Interessenten persönlich anvertraut und dürfen, ohne unsere schriftliche Einwilligung, weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Sie sind auf unser Verlangen zurückzuerstatten. Die Übertretung dieser Vorschrift macht schadenersatzpflichtig.
3. Auftragsannahme
Die Auftragsannahme wird von uns schriftlich bestätigt. Bitte kontrollieren Sie die Auftragsbestätigung genau. Bei Unklarheiten nehmen Sie bitte innert 3 Werktagen mit uns Kontakt auf. Danach werden wir mit der Produktion des Auftrages beginnen und eine Änderung des Auftrages ist nicht mehr möglich.
4. Preise
Sämtliche Notierungen unserer Offerten und Preislisten verstehen sich freibleibend. Unsere Preise sind in Schweizer Franken gerechnet. Eventuell anfallende Montagekosten sind nicht inbegriffen. Lieferungen ab einem Nettobestellwert von CHF 1‘800.– erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, franko Inland Domizil, nicht verteilt. Ansonsten wird ein Transport- und Verpackungskostenanteil verrechnet.
5. Abweichungen des Liefergegenstandes
Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die zur Anpassung an den Stand der Technik erforderlich sind und weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Massen und Gewicht behält sich Embru im Rahmen des für den Besteller Zumutbaren ebenfalls vor.
Für Holzfarbtöne sind Beizfarbtöne nach unserer Hauskollektion oder nach Farbmuster massgebend. Kleine Farbabweichungen, die durch Verschiedenartigkeit der Hölzer, Furniere und Laminate in Farbe und Struktur bedingt sind, müssen wir uns vorbehalten. Abweichungen in den Farbtönen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist.
6. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich getroffen werden, 30 Tage nach Fakturadatum rein netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden übliche Verzugszinsen und Spesen verrechnet. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
7. Eigentumsvorbehalte
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Sie darf weder veräussert oder verpfändet werden, noch darf der Auftraggeber anderweitig darüber verfügen. Wir behalten uns eine Anmeldung im Eigentumsvorbehaltsregister vor.
8. Nutzen und Gefahr
Diese gehen mit dem Versand der Ware auf den Besteller über. Bei Franko-Lieferung erfolgt der Übergang von Nutzen und Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Bei Gutschriften für zurückgegebene und bereits fakturierte Ware wird das Porto nicht gutgeschrieben, sofern es sich nicht um einen Fehler von Embru handelt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.
9. Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Werk, gerechnet ab Eingangsdatum der Bestellung. Wir bemühen uns, jeden Auftrag innert der angegebenen Lieferfrist auszuführen, jedoch ohne irgendwelche Haftung für gleichwohl eintretende Verzögerungen bzw. deren Folgen. Alle Fälle höherer Gewalt und ausser unserem Willen liegende Umstände entbinden uns von allen Lieferverpflichtungen und schliessen jede Haftung von uns aus.
10. Beanstandungen
Beanstandungen über Gewicht, Stückzahl oder Qualität der Ware müssen, um berücksichtigt werden zu können, innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Sendung schriftlich erfolgen. Wegen Fabrikationsmängeln nachweisbar unbrauchbare Ware wird gegen deren Rückgabe kostenfrei nach unserer Wahl ersetzt oder instand gestellt. Weitere Haftung für direkten oder indirekten Schaden lehnen wir ab.
11. Garantieleistungen
Wir übernehmen, falls nicht anders vereinbart, auf die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum die Garantie für ein einwandfreies Arbeiten der gelieferten Gegenstände und verpflichten uns, alle Teile, welche nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Herstellung unbrauchbar oder schadhaft sind, umgehend und nach unserem Ermessen auszubessern oder zu ersetzen. Aus der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Benützung, fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung sowie Gewalteinwirkungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Folgeschäden. Reparieren wir einen mangelhaften Artikel, auf welchen wir eine Garantie gewährt haben, beginnt die Garantiefrist nicht von neuem.
12. Abnahmeverpflichtung
Die Rücknahme bereits gelieferter Produkte kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Embru und dem Käufer erfolgen, wobei Embru in keiner Weise zu einer Rücknahme verpflichtet ist. Es können nur fabrikneue Produkte in unbeschädigten Originalverpackungen umgetauscht werden. Extraanfertigungen und Spezialfarben, die auf besonderes Verlangen des Käufers angefertigt worden sind, werden unter keinen Umständen zurückgenommen oder umgetauscht. Allfällige Transportkosten werden separat verrechnet.
13. Datenschutz
Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten, gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, speichern und verarbeiten. Weitere Informationen zu unserer Datenschutzverordnung unter www.embru.ch
14. Gültigkeit
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in jedem Fall verbindlich. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt worden sind.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 8630 Rüti ZH.
Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Für die Erledigung von Streitigkeiten werden die Gerichte am Domizil der Embru-Werke AG, 8630 Rüti ZH, als zuständig anerkannt. Als anwendbares Recht gilt schweizerisches Recht.
Rüti ZH, Januar 2023